Wenn Sie ein Startup gründen, sind viele Aspekte zu beachten. Zu den Grundlagen der Planung gehört die Wahl der Rechtsform des Unternehmens. Welche Rechtsformen es gibt, welche Unterschiede bestehen und welche Folgen die Entscheidung für eine Rechtform hat, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.
Die Rechtsform eines Unternehmens bildet den gesetzlichen Rahmen, um auf dem Markt tätig zu werden. Die Rechtsformwahl hat maßgebliche Auswirkungen auf die steuerrechtliche, betriebswirtschaftliche und haftungsrechtliche Beurteilung Ihres Unternehmens. Abhängig von der Wahl der Rechtsform sind Unternehmen außerdem zu Mitgliedschaften in der Industrie- und Handelskammer oder den Handwerkskammern sowie zum Eintrag des Unternehmens in das Handelsregister verpflichtet.
Entscheidende Kriterien bei der Wahl der passenden Rechtsform:
Grundsätzlich können Sie die Rechtsform Ihres Unternehmers frei wählen. Ihr Startup muss aber die jeweils geltenden Bestimmungen einhalten. Ausnahme bilden Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit bei der Rechtsformwahl gesetzlich eingeschränkt sind (z.B. Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften).
Die verschiedenen Rechtsformen lassen sich grundsätzlich in Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilen.
Gründen Sie ein Einzelunternehmen, sind Sie alleiniger Inhaber. Sie haben den Anspruch auf alle anfallenden Gewinne und Verluste und tragen als natürliche Person das wirtschaftliche Risiko. Sie haften in vollem Umfang mit Ihrem Privatvermögen. Der formale Aufwand und die Gründungskosten sind überschaubar. Im laufenden Betrieb müssen Sie Zahlungen der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer berücksichtigen.
Einzelunternehmen sind entweder Freiberufler oder um Kaufleute. Die entscheidenden Unterschiede liegen im Steuerrecht sowie in der Zugangsberechtigung. Eine Liste der freien Berufe findet sich in § 18 Einkommensteuergesetz (EStG). Anders als Freiberufler, betreiben Kaufleute ein Gewerbe. Einzelunternehmer, die als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen sind, erkennt man an der Bezeichnung eingetragener Kaufmann (e.K.) oder Einzelkaufmann. In diesem Fall unterliegen sie den Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB).
Personengesellschaften werden durch ihre Gesellschafter geprägt. Eine Gründung erfordert mindestens zwei natürliche oder juristische Personen. Alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Eine Kapitaleinlage ist üblich, aber keine Voraussetzung. Grundlage von Personengesellschaften ist ein formfreier Gesellschaftsvertrag (Satzung).
Verschiedene Personengesellschaften:
Bei der Buchhaltung wird zwischen den unterschiedlichen Formen von Personengesellschaften unterschieden: Die GbR benötigt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Im Handelsregister eingetragene Gesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) sind zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Personengesellschaften sind umsatz- und gewerbesteuerpflichtig. Freiberufler, die sich zu einer GbR zusammenschließen sind von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Bei der Einkommensteuer und der Erbschaftssteuer werden die Gesellschafterinnen und Gesellschafter anteilig besteuert.
Kapitalgesellschaften werden durch das hinterlegte Kapital geprägt. Im Vergleich zu Personengesellschaften oder Einzelunternehmen besteht bei diesen Rechtsformen für Unternehmen eine strikte Trennung zwischen der Gesellschaft als eigenständige juristische Person und ihren Gesellschaftern. Entsprechend haften Kapitalgesellschaften ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Ausnahme bildet die Kommanditgesellschaft auf Aktien, bei der der Komplementär unbeschränkt und persönlich haftet.
Verschiedene Kapitalgesellschaften:
Die Kapitalgesellschaft hat Rechte und Pflichten, kann Eigentum und Vermögen erwerben und unter dem Firmennamen klagen und verklagt werden. Zur Gründung sind mindestens zwei natürliche oder juristische Personen notwendig. Ausnahme bilden die Ein-Personen-GmbH, die Ein-Personen-UG und die Ein-Personen-AG.
Eine Kapitaleinlage ist Voraussetzung. Ihre Höhe variiert je nach Gesellschaftsform zwischen 1 Euro und 50.000 Euro. Kapitalgesellschaften sind handelsregisterpflichtig. Sie sind zur doppelten Buchführung verpflichtet sowie zur Erstellung von Jahresabschlüssen und deren Veröffentlichung in elektronischer Form beim Bundesanzeiger.
Neben Umsatzsteuer und Gewerbesteuer sind auch Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer zu entrichten. In der GmbH bestimmen Gesellschafter die Geschäftsführung. In der AG übernimmt, der vom Aufsichtsrat bestellte Vorstand die Geschäftsführung. Die Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt bei Kapitalgesellschaften anteilig, abhängig vom eingebrachten Kapital der Gesellschafterinnen und Gesellschafter.
Rechtsform | Gewerblich oder freiberuflich | Team- oder Alleingründung | Haftung | Für Gründung erforderliches Stammkapital |
Einzel-unternehmen | beides | allein | unbeschränkt persönlich | 0 € |
Ein-Personen-GmbH | gewerblich | allein | beschränkt | 25.000 € |
Ein-Personen-AG | gewerblich | allein | beschränkt | 50.000 € |
Ein-Personen-UG (haftungs-beschränkt) | gewerblich | allein | beschränkt | 1 € |
GbR | beides | Team | unbeschränkt persönlich | 0 € |
OHG | gewerblich | Team | unbeschränkt persönlich | 0 € |
KG | gewerblich | Team | unbeschränkt persönlich | 0 € |
GmbH & Co. KG | gewerblich | Team | beschränkt | 0 € |
AG & Co. KG | gewerblich | Team | beschränkt | 0 € |
UG | gewerblich | Team | beschränkt | 1 € |
GmbH | gewerblich | Team | beschränkt | 25.000 € |
AG | gewerblich | Team | beschränkt | 50.000 € |
KGaA | gewerblich | Team | persönlich | 50.000 € |
SE | gewerblich | Team | beschränkt | 100.000 € |
Je nach Wahl der Rechtsform bestehen verschiedene Vor- und Nachteile für Ihr Unternehmen. Welche Rechtsform zu Ihrem Startup am besten passt, kann aber anhand des Einzelfalls bewertet werden.
Gründen Sie ein Einzelunternehmen, sind Sie weitgehend autonom. Sie müssen sich mit niemandem abstimmen und Ihre Erfolge und Gewinne mit niemandem teilen. Der Gründungsaufwand, Geschäftsführung und der Aufwand für die Buchhaltung sind vergleichsweise gering, sodass Sie mit Ihrer Geschäftsidee schnell durchstarten können.
Der Nachteil ist, dass Ihr Unternehmenserfolg allein von Ihnen abhängt. Sie haften als natürliche Person in einem Einzelunternehmen unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Fehlentscheidungen oder Fehlinvestitionen wirken sich unmittelbar aus.
Für die Gründung einer Personengesellschaft werden mindestens zwei Personen benötigt. Sie sind daher auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihrem Geschäftspartner angewiesen. Im Gesellschaftsvertrag sollte geregelt werden, welche Aufgaben zu übernehmen sind, welche Rechte und Pflichten bestehen sowie welche Gewinn- und Verlustverteilung erfolgen soll. Zwar ist ein Gesellschaftsvertrag nicht bei allen Personengesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings erhöht ein Gesellschaftsvertrag die Rechtssicherheit erheblich.
Die Gesellschafter von Personengesellschaften haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Eine Ausnahme bilden die Kommanditisten, die nur bis zur Höhe ihrer erbrachten Einlage haften. Dafür muss das Gründungsteam kein Stammkapital auf dem Geschäftskonto einzahlen. Dadurch werden Personengesellschaften unattraktiver für Investoren. Entscheiden Sie sich für eine Personengesellschaft, die in das Handelsregister eingetragen werden muss, muss eine doppelte Buchführung erfolgen.
Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, benötigen Sie ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Kann das Kapital nicht aufgebracht werden, müssen vor Gründung Investoren gefunden werden. Der Gründungsaufwand und die Geschäftsführung sind vergleichsweise komplex und an zahlreiche gesetzliche Regelungen und Publizitätspflichten gebunden.
Das Unternehmen haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die persönliche Haftung der Gesellschafter entfällt. Gleichzeitig macht das vorhandene Stammkapital diese Rechtsformen zu attraktiven Unternehmen für Investoren. Eine gute Möglichkeit, ohne Stammkapital zu gründen und gleichzeitig die Haftung zu beschränken, ist die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).