Google-Bewertungen löschen

Online-Bewertungen gehören zu den wichtigsten Faktoren bei der Kaufentscheidung von Kunden. Die Anzahl der vergebenen Punkte oder Sterne ist zur inoffiziellen Währung für die Qualität, Beliebtheit oder Verlässlichkeit von Produkten und Dienstleistungen geworden. Welche Rolle Google spielt und wie Sie negative Bewertungen sowie Rezensionen löschen, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.

  1. Zusammenfassung
  • Sie können eine Rezension bei Google als unangemessen melden, wenn sie gegen geltendes Recht oder die Google-Richtlinien verstößt.
  • Eine eigenständige Löschung zieht sich oft über Wochen und endet häufig erfolglos. Google reagiert in vielen Fällen nicht.
  • Wir prüfen für Sie schnell, einfach und vollständig digital, ob die Rezension zulässig ist und Sie einen Anspruch auf Löschung haben.
  • JUSTLAW erwirkt in zahlreichen Fällen bereits außergerichtlich die Löschung der unzulässigen Bewertung.

2. Welche Bedeutung haben negative Google-Rezensionen?

Google ist mit einem Marktanteil von circa 83 % (Stand: August 2023) weltweit die mit Abstand meistgenutzte Suchmaschine und damit Ausgangspunkt für die Suche im Internet. Laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes bitkom spielen Online-Bewertungen die entscheidende Rolle im Kauf- und Entscheidungsprozess und sind wichtiger als die Meinung von Familie, Freunden und Kollegen.

Die große Akzeptanz der Plattform kann aber zum Nachteil oder Risiko für Ihr Unternehmen werden: Kritik oder negative Bewertungen schaden dem Image Ihres Unternehmens und können direkten Einfluss auf Ihren Umsatz haben. Oft trüben wenige negative Bewertungen und Rezensionen den im Übrigen positiven Eindruck Ihres Unternehmens.

3. Besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme am Bewertungssystem?

Gegen Bewertungen im Allgemeinen können Sie sich nicht wehren. Der Bundesgerichtshof entschied im Urteil vom 23. Juni 2009 (Aktenzeichen: VI ZR 196/08, „Spickmich“), dass sich Betroffene auch ohne Einwilligung auf Internet-Portalen bewerten lassen müssen. Tritt Ihr Unternehmen im Internet auf, müssen Sie die Teilnahme am Google Bewertungssystem akzeptieren.

Sie können also nicht jede negative Rezension entfernen lassen. Die Meinungsfreiheit und Authentizität der Bewertungen haben für Google einen hohen Stellenwert. Auch der Bundesgerichtshof bewertet das Informationsinteresse der Allgemeinheit im Grundsatz gegenüber dem Persönlichkeitsrecht als vorrangig (Urteil vom 23. September 2014, Aktenzeichen: VI ZR 358/13, „Jameda“), sofern nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird.

4.Unter welchen Voraussetzungen können Google-Rezensionen gelöscht werden?

Sie können eine Google-Bewertung löschen lassen, wenn sie gegen die Google-Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstößt. Unangemessene Kommentare müssen Sie sich nicht gefallen lassen

  1. Verstoß gegen geltendes Recht

Enthält eine Google-Rezension strafbare Aussagen, kann sie gelöscht werden. Strafbar sind insbesondere Meinungsäußerungen, die das Persönlichkeitsrecht verletzten, wie Beleidigungen, üble Nachrede oder Verleumdungen.

Bewertungen, die nachweislich auf falschen Tatsachen beruhen und damit unwahr sind, werden durch die Meinungsfreiheit nicht geschützt. Solche Rezensionen sind rechtswidrig und können ebenfalls gelöscht werden.

  1. Verstoß gegen die Richtlinien von Google

Google hat Richtlinien aufgestellt, um die Nutzer der Plattform vor unzulässigen Inhalten und Rechtsverstößen in Bewertungen zu schützen. Der Inhalt folgender Rezensionen wird für unzulässig erklärt:

Irreführende Inhalte und irreführendes Verhalten

  • Gefälschte Interaktionen
  • Identitätsdiebstahl
  • Fehlinformationen
  • Falschdarstellung

Unangemessene Inhalte und unangemessenes Verhalten

  • Belästigung
  • Hassrede
  • Anstößige Inhalte
  • Personenbezogene Daten
  • Obszönitäten und vulgäre Sprache
  • Sexuell explizite Inhalte
  • Nicht jugendfreie Inhalte
  • Gewaltdarstellungen
  • Eingeschränkt zulässige Inhalte
  • Gefährliche Inhalte
  • Illegale Inhalte
  • Schutz von Kindern
  • Terroristische Inhalte
  • Nicht themenbezogene Inhalte
  • Werbung und Anwerbung von Nutzern
  • Unsinnige und sich wiederholende Inhalte
  • Verunstaltung und Unfug
  1. 1-Stern Bewertung ohne Text

Eine Bewertung mit einem Stern ohne Text kann ebenfalls gelöscht werden. Wenn der Rezensent keine Erfahrung teilt, ist die Bewertung ungültig. Google erlaubt nur tatsächliche Erfahrungen, die sich auf einen Ort oder ein Unternehmen beziehen. Unzulässig ist ferner, die schlechten Erfahrungen von anderen als Bewertungsgrundlage zu nutzen.

Ist eine der genannten Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Rezension bei Google als unangemessen melden.

  1. Wie können Google-Rezensionen gelöscht werden?

Eine eigenmächtige Deaktivierung oder Löschung der ungerechtfertigten negative Google-Rezension eines Dritten ist nicht möglich. Ihnen stehen drei Varianten zur Verfügung:

  • Sie können die Rezension über Google My Business oder Google Maps heraussuchen und als unangemessen melden.

Melden Sie sich bei Google mit Ihrem Nutzerdaten an. Wählen Sie im Menü „Rezensionen“ aus. Suchen Sie die entsprechende Google-Bewertung heraus und melden Sie dieses als „unangemessen“ über das Dreipunkt-Menü oder die Fahne.

Anschließend werden Sie zu einem Google-Formular weitergeleitet. Sie müssen erläutern, warum Sie die Google-Rezension entfernen möchten. Google prüft die Bewertung anhand der Richtlinien und löscht sie bei Feststellung eines Verstoßes.

  • Sie können das Formular für rechtliche Verstöße ausfüllen und an Google senden.

Über das offizielle Google-Formular können Sie Ihre Daten eingeben und Ihr Anliegen schildern. Das Dokument wird digital signiert und an die Google-Rechtsabteilung versendet.

Sie müssen genaue Angaben zu den Gründen für die Löschung der Google-Rezension machen. Können Sie die Voraussetzungen Ihres Anspruchs nicht eindeutig beweisen oder füllen Sie das Formular fehlerhaft aus, wird Google Ihre Anfrage nicht bearbeiten.

  • Sie können JUSTLAW mit der Löschung beauftragen.
  1. Wie lange dauert die Löschung von Google-Rezensionen?

Google benötigt in der Regel zwei bis vier Wochen, um Ihr Anliegen zu prüfen. Sie werden bei einer Meldung aber auf Verzögerungen bei der Bearbeitung hingewiesen. Die Verzögerungen resultieren aus der Vielzahl von Löschungsanfragen, die Google täglich erhält.

Es ist zu beobachten, dass die Dauer der Bearbeitung stark variiert. Die Bearbeitungszeit hängt oft von der Schwere oder Offensichtlichkeit des Verstoßes ab. In eindeutigen Fällen, beispielsweise bei Hassreden oder sexuell expliziten Inhalten, entfernt Google die Bewertung in der Regel schnell. Ist der Regelverstoß nicht offensichtlich, verzögert sich die Bearbeitung oder unterbleibt vollkommen. In diesen Fällen werden Unternehmen von Google nicht über den Bearbeitungsstand informiert.

  1. Welche Vorteile hat die Beauftragung von JUSTLAW?

Mit der Unterstützung durch JUSTLAW schützen Sie Ihr Image schnell und effektiv. Wir sind spezialisiert auf IT-Recht und wissen genau, wie ungerechtfertigte Google-Rezensionen schnell und effektiv gelöscht werden können. Überlassen Sie die Auseinandersetzung mit Google den Profis!

  • JUSTLAW bewertet die von Ihnen beanstandete Google-Rezension und informieren Sie über die Erfolgsaussichten.
  • Wir stellten sicher, dass Ihr Löschungsanspruch gegenüber Google erfolgreich geltend gemacht wird.
  • JUSTLAW führen rechtssicher Beweis über den Rechts- oder Richtlinienverstoß der Rezension.
  • Wir verleihen Ihrem Löschungsverlangen gegenüber Google Nachdruck und erhöhen damit die Erfolgschancen auf eine schnelle Löschung.
  • Reagiert Google nicht, setzt JUSTLAW Ihren Anspruch gerichtlich durch und fordert Schadensersatz.
  1. Wer trägt die Kosten der Löschung einer Google-Rezension?

War die Löschungsanfrage erfolgreich, müssen Sie die anfallenden Kosten nicht immer selbst tragen.

  1. Rechtsschutzversicherung

Ist Ihr Unternehmen rechtsschutzversichert, können die Kosten von der Versicherung erstattet werden. Ob eine Deckung vorhanden ist, hängt von Ihrem Versicherungstarif sowie von einer etwaigen Selbstbeteiligung ab. JUSTLAW stellt für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

  1. Verfasser der Bewertung

Ist der Verfasser einer ungerechtfertigten Rezension namentlich bekannt, kann gegen ihn ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Rufschädigung geltend gemacht werden. Ist der Verfasser nicht bekannt, kann Google zur Herausgabe des Namens aufgefordert werden. Die Rechtsanwaltskosten sind Teil des Schadensersatzes.

  1. Gerichtliches Verfahren

Reagiert Google auf die Löschungsaufforderung nicht und kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, hängt die Kostentragung vom Verfahrensausgang ab. Verpflichtet das Urteil zur Löschung der Rezension, muss Google die entstandenen Verfahrenskosten, also die Gerichts- und Anwaltskosten, erstatten.